Steffen Buchholz

Steffen Buchholz

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1998. Sozius der Kanzlei am Hagenmarkt seit dem 01.01.2001. Im Juli 2004 Ernennung zum Fachanwalt für Familienrecht und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Erbrecht im Jahr 2005. 
 
Interessenschwerpunkte: Ehe- und Familienrecht, Erb- und Erbschaftssteuerrecht
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